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Verbunregelmäßigkeiten, Regel VIII (ß,ss)

Regel VIII: (ß,ss) - ß-Ersetzung


 VIII.Abkürzung:(ß, ss) - ß-Ersetzung
 
Beschreibung: Ersetzung von "ß" durch "ss" für starke Verben, deren Verbstamm auf "ß" endet
 
Beispielverb: 11.reißen
 
Anwendung: - nur gültig für starke Verben
- der Verbstamm des Verbs endet auf "ß"
- die Regel gilt nur, wenn das Präteritum sich nicht mit "ie" bildet (z.B. nicht gültig für "heißen", da dies zu "hieß" und nicht zu "hiess" gebildet wird)
- die Formen des Indikativ Präteritum, Konjunktiv II (Präteritum) sowie das Partizip II wandeln das "ß" zu "ss"

  Gültigkeit (schwache Verben):
Präsens:-
Präteritum: -
Konj II (Prät): -
Imperativ: -
Partizip: -
 
  Gültigkeit (starke Verben):
Präsens:-
Präteritum: alle Formen
Konj II (Prät): alle Formen
Imperativ: -
Partizip: immer
 
  Beispiel:
Präteritum: "du rissest", nicht "du rißest" - (siehe auch *1)
 
*1) siehe auch: zusätzliche Regeln zum Bilden von Verben im Schweizer Sprachraum


siehe auch:
Übersicht - Verbunregelmäßigkeiten



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