Verbunregelmäßigkeiten, Übersicht
Konjugation: | Regel XIII: "e-ee" Vokaldopplung | |
Anwendung: | - | Generell gilt diese Regel für Verben, die auf "elen", "eren" oder "enen" enden (z.B. "spelen" => "sp-elen"). |
- | In den Singular I, II und III Formen des OTT (Präsens), in allen Formen des OVT (Präteritum), im Voltooid Deelwoord, sowie im Imperatief wird der Vokal "e" gedoppelt. Bei starken Verben gilt dies nur für den OTT (Präsens) und Imperatief, da die anderen Zeitformen dann abweichend (stark) gebildet werden. | |
- | Für die elen/eren/enen Verben wird geprüft, über wie viele weitere Vokale das Verb verfügt. Hat das Verb nur einen weiteren Vokal, so wird das "e" aus elen/eren/enen nicht gedoppelt, die Betonung bleibt kurz, z.B. "klapperen" => "kl-a-pp-eren" => "ik klapperde", nicht "ik klappeerde". Hat das Verb "nicht einen weiteren Vokal" (also mehr als einen oder überhaupt keinen), so wird das "e" aus elen/eren/enen gedoppelt, die Betonung wird lang, z.B. "decoreren" => "d-e-c-o-r-eren" => "ik decoreerde", nicht "ik decorerde". Vokale, die in einem untrennbaren Verb-Präfix enthalten sind (z.B. "onteren" (ont-eren)), werden nicht mitgezählt. Im Fall "onteren" hat das Verb somit keinen weiteren Vokal, das "e" von "eren" wird gedoppelt => "ik onteerde", nicht "ik onterde". Hinweis: Die obigen Regeln greifen nicht zu 100%. Man kann daher Verben, die entgegen dieser Regeln gebildet werden, in den beiden Listen "elen/eren/enen-Kurz" und "elen/eren/enen-Lang" speichern und somit Verbtime die Verbbildung vorschreiben. | |
Beispielverb: | schwaches Verb repareren |